1.Geltungsbereich und Abwicklung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Endkunden („Kunde“) und der jeweils die Garderoben- und Gepäckabgabe („Garderobe“) im Telekom Dome, Basketsring 1, 53123 Bonn, betreibenden Gesellschaft (entweder BonBas GmbH, Basketsring 1, 53123 Bonn, oder Dome Events & Services GmbH, Basketsring 1, 53123 Bonn; nachfolgend jeweils „Betreiber“).
Betreiber und damit Vertragspartner des Kunden ist diejenige Gesellschaft, die bei der jeweiligen Veranstaltung als Veranstalter ausgewiesen ist (z. B. auf Eintrittskarten, in der Veranstaltungsankündigung oder im Impressum).„Gegenstand“ oder „Gegenstände“ im Sinne dieser AGB sind Jacken, Mäntel, Taschen, Rucksäcke sowie sonstige übliche persönliche Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die im Rahmen einer Veranstaltungsgarderobe typischerweise zur Verwahrung übergeben werden.
Mit der Übergabe eines Gegenstandes an das Garderobenpersonal und der Entrichtung der unter IV. 1. ausgewiesenen Verwahrungsgebühr kommt ein Verwahrungsvertrag gemäß §§ 688 ff. BGB zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Betreiber zustande. Zugleich erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
Bei Annahme des Gegenstandes erhält der Kunde einen Garderobenschein als Nachweis über die Verwahrung. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich gegen Vorlage des Garderobenscheins. Der Besitz des Garderobenscheins gilt als Legitimation zur Abholung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Annahme von Gegenständen durch den Betreiber. Der Betreiber kann die Annahme insbesondere aus Kapazitäts- oder Sicherheitsgründen verweigern.
2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Verwahrung von Gegenständen.
- Von der Verwahrung ausgeschlossen sind insbesondere:
Bargeld, Schmuck, Uhren, Wertsachen,
sperrige oder außergewöhnlich große Gegenstände, die nach Art und Umfang nicht einer üblichen Veranstaltungsgarderobe entsprechen,
elektronische Geräte (z. B. Laptops, Tablets, Kameras),
Ausweise, Schlüssel, Dokumente,
verderbliche Waren oder Flüssigkeiten und
Waffen, explosive, brennbare oder gesetzlich verbotene Gegenstände
(„ausgeschlossene Gegenstände“).
Der Kunde versichert, dass sich keine ausgeschlossenen Gegenstände unter den zur Verwahrung übergebenen Gegenständen befinden.
3.Öffnungszeiten und Verwahrdauer
Die Garderobe öffnet bei Heimspielen der Telekom Baskets Bonn grundsätzlich 90 Minuten vor Spielbeginn; bei sog. Karnevalsspielen 120 Minuten vor Spielbeginn. Bei sonstigen Veranstaltungen richten sich die Öffnungszeiten nach den jeweiligen Veranstaltungszeiten.
Während der Veranstaltung ist die Garderobe nicht besetzt; den Kunden wird an der Garderobe eine Kontaktmöglichkeit bekannt gegeben.
Nach Veranstaltungsende ist die Abholung von Gegenständen für mindestens 30 Minuten möglich; eine darüberhinausgehende Öffnung bis zur vollständigen Ausgabe der abgegebenen Gegenstände liegt im Ermessen des Betreibers.
Ohne Vorlage des Garderobenscheins besteht kein Anspruch auf Herausgabe. Eine Aushändigung kann im Ausnahmefall erfolgen, wenn die empfangende Person ihre Berechtigung glaubhaft macht und der Gegenstand eindeutig identifiziert werden kann. Eine Entscheidung hierüber steht im billigen Ermessen des Betreibers.
Nicht abgeholte Gegenstände werden nach Schließung der Garderobe durch den Betreiber verwahrt.
Werden Gegenstände nicht innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Veranstaltung abgeholt („Aufbewahrungsfrist“), ist der Betreiber berechtigt, diese nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten oder zu entsorgen. Die Herausgabe während der Aufbewahrungsfrist erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit dem Betreiber.
4.Preise und Zahlung
Die Verwahrungsgebühr beträgt EUR 3,00 (in Worten: drei Euro) pro abgegebenen Gegenstand.
Die Gebühr ist sofort bei Annahme des Gegenstandes bzw. der Gegenstände durch das Garderobenpersonal fällig.
Eine (anteilige) Rückerstattung bei vorzeitiger Abholung erfolgt nicht.
5.Haftung
Die Haftung des Betreibers beginnt mit der Annahme des Gegenstandes durch das Garderobenpersonal und endet mit dessen ordnungsgemäßer Rückgabe.
Der Betreiber haftet für Verlust oder Beschädigung der verwahrten Gegenstände nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 688 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Betreibers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf
max. EUR 1.000,00 (in Worten: tausend Euro) je Garderobenschein,
davon max. EUR 100,00 (in Worten: hundert Euro) für den Inhalt von Taschen oder ähnlichen Behältnissen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Betreiber haftet insbesondere nicht für Schäden, die verursacht werden durch:
den Zustand oder die Beschaffenheit des abgegebenen Gegenstandes,
Witterungseinflüsse,
Verlust des Garderobenscheins,
Verlust von Inhalten nicht verschlossener Taschen und
höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder politische Ereignisse.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Obliegenheiten des Kunden
Vertauschte, beschädigte oder abhandengekommene Gegenstände sowie der Verlust eines Garderobenscheins sind dem Garderobenpersonal unverzüglich vor Verlassen des Garderobenbereichs zu melden. Bei Verlust des Garderobenscheins erhebt der Betreiber eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 (in Worten: fünf Euro).
Ersatzansprüche sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Kenntnis schriftlich gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.
Wieder aufgefundene Gegenstände sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Verwahrungsvertrages oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des jeweiligen Betreibers, die unter https://www.telekom-baskets-bonn.de/datenschutz und www.dome.de/datenschutz abrufbar ist.
7.Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
8.Kontaktadresse
Rückfragen zu diesen AGB sind an den jeweiligen Betreiber zu richten. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Dome Events & Services GmbH
Basketsring 1
53123 Bonn
E-Mail info@dome.de
Rufnummer +49 228 2590 20
9.Schlussbestimmungen
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden nach diesem ausgelegt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist – sofern gesetzlich zulässig – Bonn.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechendes gilt für den Fall des nachträglichen Auftretens einer ungewollten Regelungslücke.
Stand: Februar 2026